- Unreine Substanzen sind wahrnehmbare Dinge, die im islamischen Recht als schmutzig beurteilt wurden. Uns wurde befohlen, uns vorher von diesen Dingen zu reinigen, um den Gottesdienst verrichten zu können.
- Allgemeine Regel gilt, dass jede Sache als erlaubt und rein anzusehen ist. Die unreine Substanz ist somit eine Ausnahme. Wenn wir nun beispielsweise Zweifel daran haben, ob eine Kleidung rein ist, oder nicht, und wir sind uns nicht dabei sicher, ob sie mit einer unreinen Substanz verschmutzt wurde, so gilt das Grundprinzip, dass die Kleidung als rein anzusehen ist.
- Wenn wir beten möchten, müssen wir unseren Körper, unsere Kleidung und den Gebetsplatz, auf dem wir uns niederwerfen wollen, vorher reinigen.
Things that are considered impure include the following:
1 | Urin und Kot des Menschen |
2 | Blut. Jedoch sind geringfügige Blutungen kein Problem. |
3 | Urin und Kot von allen Tieren, die zu essen verboten sind (siehe Seite 157). |
4 | Hund und Schwein |
5 | Verendete Tiere. (Damit sind alle toten Tiere gemeint. Davon ausgenommen sind Tiere, die man essen darf, wenn sie auf islamische Weise geschächtet wurden. Siehe Seite 158.) Verstorbene Menschen sind übrigens rituell rein. Gleiches gilt für tote Fische und tote Insekten. |
Die Reinigung von unreinen Substanzen
Um unreine Substanzen, die sich auf dem Körper, auf der Kleidung, auf einer Fläche usw. befinden, wieder reinzuwaschen, reicht es völlig aus, wenn man die unreine Substanz an sich und ihr tatsächliches Vorkommen von der verunreinigten Stelle entfernt. Es gibt keinen Unterschied, ob hierzu Wasser oder ein anderes Mittel zur Beseitigung der Unreinheit verwendet wird. Denn Allah, Der diese Vorschriften bestimmte, hat nur befohlen, sie zu entfernen, aber dabei keine Anzahl an Waschungen vorausgesetzt. Eine Ausnahme bilden hier die unreinen Substanzen, die beim Hund austreten (das sind Speichel, Urin und Kot des Hundes). In diesem Fall hat der Gesetzgeber vorausgesetzt, dass die Waschung siebenmal vorzunehmen ist, eine davon mit Erde. Bei allen anderen unreinen Substanzen genügt es, wenn sie selbst und ihr tatsächliches Vorkommen entfernt werden. Es macht nichts aus, wenn Farb- oder Geruchsspuren bleiben. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte zu einer Gefährtin über das Waschen des Menstruationsbluts: „Es reicht völlig aus, dass du das Blut abwäschst, und die Spuren (der Blutflecken) schaden dir nicht.“ (Abū Dāwūd Hadith Nr. 365)

Beim Entfernen von unreinen Substanzen reichtes aus, dass die Unreinheit an sich verschwindet. Dabei ist es nicht wichtig, welches Mittel zur Säuberung verwendet wird. berung verwendet wird.
Verhaltensregeln bei der Notdurft und nach dem Toilettengang
- Es ist islamisch empfohlen, dass ein Muslim, bevor er eine Toilette oder ein Badezimmer betritt, zuerst mit dem linken Fuß hineingeht und folgendes Bittgebet spricht: Bismillāh. Allāhumma innī aʿūḏu bika minal-ḫubuṯi wal-ḫabāʾiṯ. Im Namen Allahs, o Allah, ich suche wahrlich Zuflucht bei Dir vor den männlichen und weiblichen Satanen.
- Und wenn er die Toilette oder das Badezimmer wieder verlässt, so ist es islamisch erwünscht, zuerst mit dem rechten Fuß herauszugehen und folgendes Bittgebet zu sprechen: Ġufrānak. (Ich bitte dich um) Deine Vergebung!
- Es ist für den Muslim eine Pflicht, dass er bei der Verrichtung der Notdurft seine Intimsphäre vor den Blicken der Menschen schützt.
- Dabei ist es ihm verboten, seine Notdurft an einer Stelle zu verrichten, wo er andere Menschen belästigen würde.
- Es ist einem Muslim ebenfalls verboten, wenn er draußen auf dem Land oder in Steppen- und Wüstengebieten unterwegs ist, seine Notdurft in einer Höhle oder in einem Bau eines Tieres zu verrichten. Es könnten sich Tiere darin befinden, die man hierdurch belästigen oder gar gefährden könnte, oder die ihrerseits den Menschen belästigen oder gefährden könnten.
- Ein Muslim sollte, während er seine Notdurft verrichtet, weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung sitzen. Wenn er aber auf dem Land oder in Steppen- und Wüstengebieten ist und keine Wand findet, die ihn abschirmt, so ist er auf jeden Fall verpflichtet, die Gebetsrichtung zu meiden. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Beim Verrichten der Notdurft, sei es Kot oder Urin, stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qibla).“ (Buḫārī Hadith Nr. 386 und Muslim Hadith Nr. 264)
- Ebenso ist es eine Pflicht, darauf zu achten, dass überhaupt keine umherfliegenden unreinen Substanzen auf seine Kleidung oder seinen Körper gelangen. Wenn dies doch einmal geschehen sollte, ist er verpflichtet, die verschmutzte Stelle zu waschen.
- Nachdem er sein Geschäft erledigt hat, muss er eine der beiden folgenden Möglichkeiten tun:
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Entweder
er reinigt die Körperstelle, aus dem Urin oder Kot austrat, mit Wasser (istinǧāʾ).
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Oder
er benutzt drei oder mehr Blätter Toilettenpapier, Taschentücher, Steine usw., mit denen er seine Körperstellen von den unreinen Substanzen säubert (istiǧmār).
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