In welchen Fällen ist der Muslim imstande, die Pilgerfahrt zu vollziehen, und in welchen nicht?

In welchen Fällen ist der Muslim imstande, die Pilgerfahrt zu vollziehen, und in welchen nicht?


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Der Muslim ist imstande, die Pilgerfahrt persönlich zu unternehmen. Das heißt, er ist in der Lage, in eigener Person die Reise zum Heiligen Haus Allahs anzutreten, ohne dabei ungewöhnlich große Belastungen zu erleiden, und er besitzt genügend Geld. In diesem Fall muss er die Pilgerfahrt-Pflicht erfüllen und sie persönlich durchführen.

2

Der Muslim ist imstande, die Pilgerfahrt nicht persönlich, sondern durch einen beauftragten Vertreter zu unternehmen. Bei diesem Muslim handelt es sich um jemanden, der aufgrund von Krankheit oder hohem Alter nicht in der Lage ist, die Pilgerfahrt persönlich durchzuführen. Jedoch kann er jemanden finden, der für ihn die Pilgerfahrt vollziehen würde. Auch verfügt der kranke oder altersschwache Muslim über die finanziellen Mittel, um dem beauftragten Vertreter die Kosten für die Pilgerfahrt zu zahlen. In diesem Fall ist er verpflichtet, für die Kosten des beauftragten Vertreters aufzukommen, damit dieser für ihn die Pilgerfahrt unternehmen kann.

3

Der Muslim ist weder imstande die Pilgerfahrt persönlich noch durch Vertretung durchzuführen. Für ihn ist die Pilgerfahrt keine Pflicht, solange er nicht dazu imstande ist. Ein Beispiel hierfür ist jemand, der nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, die den eigenen Lebensbedarf und den Unterhalt für seine Familie übersteigen, um zusätzlich die Pilgerfahrt durchzuführen.


Man ist nicht verpflichtet, Geld zu sparen, um die Pilgerfahrt zu unternehmen. Vielmehr ist man erst dann zur Pilgerfahrt verpflichtet, sobald man die Möglichkeit hat.


  • Hast du genügend Geld und bist körperlich imstande, um die Pilgerfahrt durchzuführen?
    • Ja

      Du bist verpflichtet, die Pilgerfahrt selbst durchzuführen.

    • Nein

      Hast du genügend Geld, aber bist aufgrund einer chronischen Erkrankung oder aufgrund von Altersschwäche nicht körperlich imstande, um die Pilgerfahrt durchzuführen?

      • Ja

        Du hast die Pflicht, Geld für die Beauftragung einer Person aufzuwenden, damit sie für dich die Pilgerfahrt unternimmt.

      • Nein

        Nein: Wenn du nicht über genug finanzielle Mittel für die Pilgerfahrt, für deinen eigenen Grundbedarf und für den Grundbedarf deiner Familie verfügst, zu deren Unterhalt du verpflichtet bist, so besteht für dich in diesem Fall keine Pflicht, die Pilgerfahrt durchzuführen. Ebenso bist du nicht dazu verpflichtet, Geld für die Pilgerfahrt zu sparen.