Welche Voraussetzungen müssen vor dem Verrichten des Gebets erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen vor dem Verrichten des Gebets erfüllt sein?


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Frei sein vom Zustand der rituellen Unreinheit und von unreinen Substanzen. (Details wurden bereits auf Seite 103 - 104 erörtert)

2

Das Bedecken des Körperbereichs, der im Gebet nicht sichtbar sein darf.

Für die Gültigkeit des Gebets wird vorausgesetzt, dass man Kleidung trägt, um den Körperbereich zu bedecken, der nicht sichtbar sein darf (ʿaurah). Die Kleidung darf nicht kurz oder transparent sein, sodass dadurch die Körperformen betont werden.


Beim zu bedeckenden Körperbereich sind drei Personengruppen zu unterscheiden:

Die Frau: Bei der geschlechtsreifen Frau ist der Körperbereich, der im Gebet nicht sichtbar sein darf, ihr gesamter Körper, ausgenommen ihr Gesicht und ihre Hände.

Das Kind: Bei kleinen Kindern ist der Körperbereich, der im Gebet nicht sichtbar sein darf, nur die Schamgegend.

Der Mann: Beim geschlechtsreifen Mann reicht der Körperbereich, der im Gebet nicht sichtbar sein darf, vom Nabel bis zu den Knien.


Allah, der Erhabene sagte: O Kinder Adams, habt eine gepflegte Erscheinung an jeder Gebetsstätte… (Sure 7 al-Aʿrāf Vers 31)

Das Mindeste, was man beim Anlegen von schöner Kleidung tun muss, ist die Blöße zu bedecken. Mit „jeder Gebetsstätte“ ist „bei jedem Gebet“ gemeint.

Die muslimische Frau ist verpflichtet, im Gebet ihren gesamten Körper, außer ihrem Gesicht und ihrer Hände, zu bedecken.

3

Sich zur Gebetsrichtung wenden

Allah, der Erhabene sagte: Und woher du immer heraustrittst, da wende dein Gesicht in Richtung der Heiligen Moschee! (Sure 2 al-Baqara Vers 149)

  • Die Gebetsrichtung der Muslime ist die verehrte Kaaba in Mekka. Die Kaaba wurde vom Propheten Ibrāhīm (Allahs Friede auf ihm), dem Urvater der Propheten errichtet. Zu ihr pilgerten bereits die Propheten (Allahs Friede auf ihnen allen). Wir wissen, dass die Kaaba aus Steinen besteht, die weder schaden noch nutzen können. Doch hat uns Allah, der Erhabene befohlen, uns im Gebet in ihre Richtung zu wenden, damit sich alle Muslime zusammenschließen und vereint in ein und dieselbe Richtung beten. Indem wir uns in die Gebetsrichtung wenden, erfüllen wir einen Gottesdienst für Allah.
  • Wenn der Muslim sich in Mekka befindet und die Kaaba vor sich sieht, so ist es seine Pflicht, sich direkt in ihre Richtung zu wenden. Wenn er aber weit entfernt von der Kaaba ist, dann reicht es aus, dass er sich in Richtung Mekka wendet. Geringfügige Abweichungen von der Gebetsrichtung sind kein Problem. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Was sich zwischen Osten und Westen befindet, ist Gebetsrichtung.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 342)
  • Wenn man aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen sich nicht zur Gebetsrichtung wenden kann, so entfällt diese Pflicht. Diese Regel gilt für alle Pflichten: Wenn man nicht imstande ist, eine Pflichthandlung auszuführen, so entfällt die Pflicht. Allah, der Erhabene sagte: So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt. (Sure 64 at-Taġābun Vers 16)

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Das Eintreten der Gebetszeit

Das Eintreten der Gebetszeit ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets. Ein Gebet, das vor Eintritt der Gebetszeit verrichtet wurde, ist ungültig. Das Gebet so lange hinauszuschieben, bis seine Zeit abläuft, ist verboten. Allah, der Erhabene sagte: Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben. (Sure 4 an-Nisāʾ Vers 103)


Was das Eintreten der Gebetszeit betrifft, so muss auf folgende Punkte hingewiesen werden:

  • Es ist viel besser und vorzüglicher, das Gebet zu Anfang seiner Zeit zu verrichten.
  • Es ist Pflicht, das Gebet innerhalb seiner festgelegten Zeit zu verrichten. Das Hinauszögern des Gebets, sodass seine Zeit abläuft, ist streng verboten, ganz gleich aus welchen Gründen dies geschieht.
  • Wer ein Gebet verpasst hat, weil er es beispielsweise verschlafen oder vergessen hat, muss, sobald er aufwacht bzw. sich daran erinnert, sofort das Gebet nachholen.

Allah, der Erhabene sagte: Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.