Das Gebet ist der größte und bedeutendste Gottesdienst, den man mit dem Körper verrichtet. Das Gebet ist ein Gottesdienst, bei dem verschiedene Körperorgane einbezogen werden: das Herz, das Gehirn und die Zunge. Die enorme Wichtigkeit des Gebets wird durch ihre folgenden besonderen Aspekte deutlich:
Das Gebet hat eine unvorstellbar hohe Stellung
1
Das Gebet ist die zweite Säule des Islams. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut: dem Zeugnis, dass es keinen zu Recht anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt, und dass Muḥammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, …“ (Buḫārī Hadith Nr. 8 und Muslim Hadith Nr. 16)
Die Säule eines Gebäudes ist das Fundament, auf dem sich alles stützt; und ohne Fundament kann kein Gebäude entstehen.
2
Die islamischen Beweisquellen aus Koran und Sunna belegen, dass der Unterschied zwischen einem Muslim und einem Ungläubigen das Verrichten des Gebets ist. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Wahrlich, zwischen dem Mann und zwischen der Beigesellung und dem Unglauben liegt das Gebet.“ (Muslim Hadith Nr. 82).
Auch sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Der Vertrag zwischen uns und ihnen (d. h. den Nichtmuslimen) ist das Gebet. Wer es (ableugnend) unterlässt, der ist ungläubig.“ (Tirmiḏī Hadith Nr. 2621 und Nasāʾī Hadith Nr. 463)
3
Allah, der Mächtige und Majestätische befahl, das Gebet in jeder Situation und Lage einzuhalten, gleich ob man sich am Wohnort oder auf Reise bzw. in Friedens- oder Kriegszeiten befindet und ob man gesund oder krank ist. Dabei wird das Gebet den Umständen entsprechend, je nach Kräften und Möglichkeiten, verrichtet. Allah, der Erhabene sagte: Haltet die Gebete ein! (Sure 2 al-Baqara Vers 238)
Und der Erhabene sagte: …und die ihre Gebete einhalten (Sure 23 al-Muʾminūn Vers 9)
Vorzüge des Gebets
In den Beweisquellen aus Koran und Sunna sind zahlreiche Belege über die Vorzüge des Gebets zu finden. Dazu gehören Folgende:
1
Das Gebet löscht die Sünden aus. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Die fünf (Pflicht)Gebete, von Freitagsgebet zu Freitagsgebet und Ramadan zu Ramadan, sind Auslöscher für das, was in den Zeiträumen zwischen ihnen ist; vorausgesetzt, es werden keine großen Sünden begangen.“ (Muslim Hadith Nr. 233 und Tirmiḏī Hadith Nr. 214)
2
Das Gebet ist für den Muslim eine lichtspendende Leuchte in seinem gesamten Leben. Das Gebet leitet den Muslim zum Guten und hält ihn vom Schlechten fern. Allah, der Erhabene sagte: Gewiss, das Gebet hält davon ab, das Schändliche und das Verwerfliche (zu tun). (Sure 29 al-ʿAnkabūt Vers 45)
Und der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Das Gebet ist Licht.“ (Muslim Hadith Nr. 223)
3
Das Gebet ist das Erste, worüber der Mensch am Tage der Auferstehung Rechenschaft ablegen muss. Wenn es gut war und angenommen wird, dann werden die übrigen Taten ebenfalls angenommen. Und wenn es aber abgewiesen wird, dann werden auch die übrigen Taten abgewiesen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Die erste seiner Handlungen, über die mit dem Gottesdiener am Tag der Auferstehung abgerechnet wird, ist das Gebet. Wenn es gut war, so werden alle seine Taten gut sein, und wenn es schlecht war, so werden alle seine Taten schlecht sein.“ (Tabarānī in seinem Werk al Muʿǧam al-Ausaṭ Hadith Nr. 1859)
Allah, der Mächtige und Majestätische befahl den Menschen, in jeder Situation und Lage das Gebet einzuhalten, sogar wenn man sich mitten im Krieg befindet oder wenn eine Katastrophe hereinbricht.
Für wen ist das Gebet verpflichtend?
Das Gebet ist für jeden Muslim Pflicht, der geistig gesund und die Geschlechtsreife erreicht hat. Für Frauen kommt hinzu, dass sie in diesem Zeitraum keine Menstruationsblutung oder Wochenfluss haben. Menstruierende und Wöchnerinnen beten nicht in der Zeit, in der sie ihre Regelblutung haben bzw. im Wochenbett liegen. Nachdem die Blutungen vorbei sind und sie wieder ihre rituelle Reinheit erlangt haben, holen sie aber nicht die Gebete nach (siehe Seite 111).
Man erlangt die Geschlechtsreife und gilt als islamisch vollreif, wenn eine der folgenden Merkmale auftreten:
Das Erreichen des 15. Lebensjahres. |
Wuchs der Scham- und/oder Achselhaare |
Ejakulation im Wach- oder Schlafzustand |
Menstruation oder Schwangerschaft |