Die Kategorien des islamischen Rechts

Die Kategorien des islamischen Rechts


Alle Aussagen und Handlungen eines Menschen werden im islamischen Recht einer der folgenden fünf Kategorien zugeordnet:

Verpflichtend (wāǧib, farḍ) 
ist, was Allah, der Erhabene befohlen hat. Wer die Pflicht erfüllt, wird belohnt; wer sie unterlässt, verdient Strafe. Beispiele hierfür sind die fünf Pflichtgebete und das Fasten im Monat Ramadan. 
Verboten (ḥarām)
ist, was Allah, der Erhabene verboten hat. Wer das Verbotene unterlässt, wird belohnt; wer es begeht, verdient Strafe. Beispiele hierfür sind der außereheliche Geschlechtsverkehr und das Trinken von Alkohol.
Islamisch empfohlen (mustaḥabb)
ist, was der Islam zu tun geraten hat. Wer eine Handlung, die islamisch empfohlen ist, ausführt, wird belohnt; wer sie unterlässt, verdient keine Strafe. Beispiele hierfür sind Menschen mit einem Lächeln im Gesicht zu begegnen, als Erster mit dem islamischen Friedensgruß zu beginnen und unangenehme, schädliche Dinge vom Weg zu entfernen.
Unerwünscht, verwerflich (makrūh) 
ist, was der Islam zu unterlassen empfohlen hat. Wer etwas Unerwünschtes unterlässt, der wird belohnt; wer es begeht, verdient keine Strafe. Beispiel hierfür ist, unnötig mit den Fingern während des Gebets zu spielen. 
Erlaubt (mubāḥ) 

ist, wenn ein Tun oder Unterlassen einer Sache gestattet ist, weil es nicht mit einem Gebot oder Verbot zusammenhängt. Beispiele hierfür sind das Kaufen oder Verkaufen im Allgemeinen, das Reisen und das Sprechen.