Die Säulen des Gebets sind elementare Bestandteile des Gebets. Wird eine Säule ausgelassen, ganz gleich ob absichtlich oder aus Versehen, so ist das Gebet ungültig.
Die Säulen des Gebets sind:
Das Sprechen des ersten „Allāhu akbar“ zu Beginn des Gebets, wodurch das Gebet eröffnet wird (takbīrat al-iḥrām); das Aufrechtstehen für diejenigen, die dazu körperlich imstande sind; das Rezitieren der Sure al-Fātiḥa (das gilt nicht für diejenigen, die hinter einem Vorbeter beten); die Verbeugung; das Wiederaufrichten von der Verbeugung; die Niederwerfung; das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen; das letzte Bezeugungsbittgebet; das Sitzen für das letzte Bezeugungsbittgebet; das Verbleiben in einer ruhigen und entspannten Lage bei jeder Gebetshaltung und der Friedensgruß zum Abschluss des Gebets.
Die Pflichten des Gebets sind Bestandteile im Gebet, die erfüllt werden müssen. Wird eine Handlung oder Aussage, die Pflicht im Gebet ist, absichtlich ausgelassen, so ist das Gebet ungültig. Wenn man jedoch eine Pflicht aus Versehen oder aus Unachtsamkeit unterlassen hat, so ist es vorgeschrieben, diesen Mangel wieder durch die zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit (suǧūd as-sahu) zu beheben. Wir werden auf diese Thematik später näher eingehen.
Die Pflichten des Gebets sind:
Das Sprechen von jedem „Allāhu akbar“-Ruf im Gebet, (jedoch ist das takbīrat al-iḥrām, d. h. das erste Sprechen von „Allāhu akbar“ zu Beginn des Gebets, wodurch das Gebet eröffnet wird, eine Säule); einmal „subḥāna rabbīya-l-ʿaẓīm“ zu sagen; “samiʿAllāhu liman ḥamidah“ (gilt für den Vorbeter oder für denjenigen, der alleine betet); „rabbanā wa laka-l-ḥamd“ (gilt für alle); „subḥāna rabbīya-l-aʿlā“ während der Niederwerfung einmal zu sagen; „rabbi-ġfir lī“ beim Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen einmal zu sagen und das erste Bezeugungsbittgebet (tašahhud al-awwal). All diese Pflichten können bei Vergesslichkeit entfallen, müssen allerdings durch die beiden zusätzlichen Niederwerfungen am Ende des Gebets ausgeglichen werden.

Die zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit (suǧūd as-sahu) Sie bestehen aus zwei Niederwerfungen. Allah, der Erhabene hat sie festgelegt, um Mängel und Fehler auszugleichen, die während des Gebets auftreten können. Wann ist es vorgeschrieben, die zwei zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit im Gebet zu vollziehen? In folgenden Fällen ist es vorgeschrieben, die zwei zusätzlichen Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit zu vollziehen: 1Wenn der Mensch aus Irrtum und Vergesslichkeit etwas hinzugefügt hat, wie z.B. Verbeugung, Niederwerfung, Aufrechtstehen oder Sitzen, so vollzieht er die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit. 2Wenn man eine Säule des Gebets ausgelassen hat, so muss man diese ausgelassene Säule nachholen und am Ende des Gebets die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit vollziehen. 3Wenn man aus Unachtsamkeit und Vergesslichkeit eine Pflicht des Gebets ausgelassen hat, wie z.B. das erste Bezeugungsbittgebet, dann vollzieht man die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit. 4Wenn man Zweifel hat, wie viele Gebetseinheiten man tatsächlich gebetet hat, dann wählt man die Anzahl an Gebetseinheiten, von der man mit Gewissheit weiß, dass man sie bereits gebetet hat. In diesem Fall zählt man die Anzahl, die weniger ist und vollzieht darauf die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit. Die Weise, wie die beiden Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit ausgeführt werden: Man vollzieht insgesamt zwei Niederwerfungen. Zwischen den beiden Niederwerfungen bleibt man kurz sitzen. Es ist die gleiche Weise, wie bei den Niederwerfungen und beim Sitzen im Gebet. Der Zeitpunkt für die zwei Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit: Die Niederwerfungen aufgrund von Vergesslichkeit haben zwei Zeitpunkte. Man kann einen der folgenden beiden Zeitpunkte frei wählen:
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Was das Gebet ungültig macht
1
Das Gebet wird dadurch ungültig, wenn man eine Säule oder Voraussetzung des Gebets auslässt, obwohl man dazu imstande war, sie zu erfüllen. Es gibt keinen Unterschied, ob man sie absichtlich oder aus Versehen ausgelassen hat.
2
Das Gebet wird dadurch ungültig, wenn man eine Pflicht des Gebets absichtlich auslässt.
3
Das Gebet wird durch absichtliches Sprechen ungültig.
4
Das Gebet wird durch lautes, hörbares Lachen ungültig.
5
Das Gebet wird durch übertrieben viele, kontinuierliche Bewegungen, ohne triftigen Grund, ungültig.
Was während des Gebets verwerflich (makrūh) ist

Es ist verwerflich , während des Gebets das Gesicht unnötig zu berühren oder mit den Händen zu spielen.
Hierbei handelt es sich um Handlungen, die, wenn sie begangen werden, die Belohnung für das Gebet verringern und Demut und Ehrfurcht im Gebet rauben. Hierbei handelt es sich um folgende Handlungen:
1
Es ist verwerflich, die Blicke beim Gebet umherschweifen zu lassen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) wurde über das Umherschauen während des Gebetes gefragt und er sagte: „Es ist eine Unterschlagung, durch die der Satan vom Gebet des Dieners stiehlt.“ (Buḫārī Hadith Nr. 718)
2
Es ist verwerflich , während des Gebets das Gesicht unnötig zu berühren oder mit den Händen zu spielen sowie die Hände auf die Hüfte zu legen, die Finger ineinander zu verschränken oder die Finger zu knacken.
3
Es ist verwerflich , das Gebet zu beginnen, während man ein Bedürfnis hat, auf die Toilette zu gehen oder ein Bedürfnis nach Essen hat.
Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Es soll kein Gebet verrichtet werden, wenn das Essen bereitsteht und auch nicht, wenn man unter dem Druck steht, die Notdurft zu verrichten.“ (Muslim Hadith Nr. 560)